AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt bei allen Aufträgen.
2. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Alle Angebote sind unverbindlich und bis zur schriftlichen Bestätigung des Auftrags freibleibend.
4. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und
Lieferbedingungen entgegenstehen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Bei Privatkunden gelten die Preise ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro.
2. Bei Wiederverkäufern gelten die Preise ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Bei Neuerscheinen der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.
4. Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen auf unserer Produktionsfläche behalten wir uns vor, von den Listenpreisen abzuweichen.
5. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
6. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
7. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir grundsätzlich 2% Zinsen pro Monat ab Fälligkeitsdatum zzgl. 5,00 € Gebühr pro Mahnung.
III. Versand und Verpackung
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Schäden, die während des Versands entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
2. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Paletten) bleiben unser Eigentum und müssen
auf Kosten des Käufers zurückgeführt werden.
3. Verpackungs- und Transportkosten werden nachberechnet.
IV. Lieferpflichten
1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel, oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen, wie z.B. Seuchen,
Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, Währungsveränderungen oder behördlichen Eingriffen, verlängert sich die Lieferfrist für die
Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. Schadenersatzansprüche
kann der Käufer nicht geltend machen.
2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
4. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straße erfolgen.
5. Vor Anlieferung ist vom Auftraggeber eine Kontaktperson zu benennen, die befugt ist, Entscheidungen bzgl. der Lieferung und ggf. Pflanzung zu treffen.
Diese Person muss vor Ort oder telefonisch erreichbar sein.
6. Lieferungen können nur bis zum Pflanzort/ auf das Grundstück erfolgen, wenn die Zufahrt für das Lieferfahrzeug möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein,
erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Bodenbelägen, die durch unsere Fahrzeuge bei sachgemäßer
Nutzung entstehen.
7. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, die Waren wieder
mitzunehmen. Die Kosten für diese Anlieferung hat der Auftraggeber zu tragen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen im Eigentum des
Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden
und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2. Der Käufer ist bis auf Widerruf des Verkäufers berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges weiterzuveräußern. Hierbei
ist der bestehende Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Dritterwerber offenzulegen und dem Verkäufer auf Verlangen Name und Anschrift des
Dritterwerbers mitzuteilen.
3. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht befugt. Bei Pfändungen in die Vorbehaltsware ist der Verkäufer unter Angabe von
Namen u. Anschrift des Pfändungsgläubigers zu benachrichtigen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden
Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die
Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung
auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder
einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie, als von uns kommend, erkennbar ist.
VI. Garantie und Gewährleistung
1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann er zusätzlich zur
Pflanzung die Pflege der Pflanzen für einen festgelegten Zeitraum beauftragen. Fälle höherer Gewalt insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc.,
sind von der Garantie nicht umfasst.
2. Wir übernehmen bei Obstgehölzen die Gewähr für die Echtheit der Sorten bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für nicht
selbst produzierte Ware, wie z.B. Sträucher, andere Gehölze und Rosen, übernehmen wir generell keine Gewähr für die Echtheit der Sorten.
3. Die Pflanzen sind bei Anlieferung und Abholung zu untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach
Kenntnis schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls binnen 8 Tagen nach Kenntnis, spätestens jedoch nach Ablauf von
6 Monaten nach Auslieferung schriftlich gerügt werden. Privatkunden haben einen Mangel binnen 6 Monaten nach Ablieferung geltend zu machen.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines vorliegenden Mangels eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Hat der Kunde beim Kauf der mangelhaften Ware
diese selbst abgeholt, erfolgt der Austausch der Pflanze auch in der Baumschule. Wurden die Pflanzen jedoch von dem Auftragnehmer geliefert, erfolgt
auch die Ersatzlieferung zum Kunden durch den Auftragnehmer. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung steht dem Käufer ein Anspruch auf Wandelung oder
Minderung zu.
5. Sämtliche Schadensersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfachen Rechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grund
und welcher Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
VII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

Stand: September 2018